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Der Hund wird nicht umsonst als „der beste Freund des Menschen“ bezeichnet. Mittlerweile gibt es zahlreiche Haushalte, in denen Tiere selbstverständlich zur Familie gehören. Und immer mehr Arbeitnehmern ist es wichtig, möglichst viel Zeit mit ihrem Vierbeiner zu verbringen. Wie praktisch, dass es heutzutage etliche Unternehmen gibt, die diese Möglichkeit bieten.
Einige Tierliebhaber betonen immer wieder, dass Hunde sogar dazu in der Lage seien, das Arbeitsklima im Büro zu verbessern. Damit genau das funktionieren kann, braucht es jedoch klare Vorgaben und Regeln. Die folgenden Abschnitte zeigen auf, warum es durchaus sinnvoll sein kann, die tierischen Besucher in der Arbeitsumgebung zu erlauben. Gleichzeitig erhalten Sie hier wertvolle Tipps, die dabei helfen können, ein friedliches Miteinander zu ermöglichen.
Hund im Büro: Ist das erlaubt?
Die Rechtslage und um das Thema „Hund im Büro“ ist – zumindest in der Schweiz – noch nicht standardisiert definiert. Genau das mag ein wenig verwunderlich wirken. Immerhin zeigt ein gesteigertes Interesse, wie wichtig es vielen Hundebesitzern ist, ihr Tier mit zur Arbeit zu nehmen. Aktuell gilt: Letztendlich ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, festzulegen, ob Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind oder nicht.
Die meisten Unternehmen legen Wert auf ein gesundes und angenehmes Betriebsklima. Daher ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die zuständigen Entscheidungsträger abwägen, mit welcher Lösung die meisten Mitarbeiter am besten leben können. Immerhin sollte der Hund im Büro nicht der Grund dafür sein, dass sich ein Mitarbeiter oder mehrere Teammitglieder unwohl fühlen. Ein typisches Beispiel: Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer allergisch auf Hunde reagiert, rechtfertigt (verständlicherweise) ein Hundeverbot im Büro. Und auch dann, wenn manche Menschen schlicht Angst vor Hunden haben oder ein reger Publikumsverkehr herrscht, ist es sinnvoll, die Frage „Möchte ich Hunde im Büro erlauben?“ mehr als einmal zu überdenken.
Das sind die Vorteile von Hunden am Arbeitsplatz
Mittlerweile gibt es auch die ein oder andere Studie, die sich mit der Frage, ob ein Hund im Büro Vorteile bietet, auseinandersetzt. Hier zeigt sich immer wieder, dass es durchaus positive Effekte mit sich bringen kann, mit dem „besten Freund des Menschen“ zusammenzuarbeiten.
So gibt es einige Unternehmen, die berichten, ihre Mitarbeiter seien durch die tierischen Begleiter produktiver geworden. Zudem würde sich die Anwesenheit von Hunden häufig stressmindernd auf das Team auswirken.
Gleichzeitig ist sogar denkbar, dass einige Mitarbeiter eher dazu bereit sein könnten, Überstunden zu leisten, wenn sie wissen, dass ihr Hund nicht zu Hause auf sie wartet.
Zu guter Letzt ist es sinnvoll, auch die (möglicherweise positive) Aussenwirkung eines Bürohundes nicht zu unterschätzen. So dürften es viele Kunden und Geschäftspartner zu schätzen wissen, wenn sie zu Terminen freundlich (und eventuell etwas unkonventionell) begrüsst werden. Kurz: Vor allem Tierliebhaber finden häufig zahlreiche Argumente, die für den Hund im Büro sprechen. Jedoch dürften so gut wie alle Befürworter die Ansicht teilen, dass es selbstverständlich wichtig ist, einige Regeln zu beachten. So darf der Betriebsablauf durch die Anwesenheit der Tiere nicht gestört werden. Der folgende Abschnitt setzt sich mit einigen Tipps auseinander, die dabei helfen können, ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.
So gelingt ein friedliches Miteinander
So umfassend die möglichen Vorteile, die ein Hund im Büro bietet, auch sind: Niemand dürfte Lust auf störendes Bellen während eines Telefonats, regelmässige Rangkämpfe und ein tendenziell hohes Konfliktpotenzial haben. Die gute Nachricht ist, dass es einige Tipps gibt, die dabei helfen können, Problemen von vornherein vorzubeugen. Diese können Sie sowohl bei jungen als auch bei alten Hunden anwenden.
Achten Sie auf die richtige Zusammenstellung
Nicht jeder Hund verträgt sich mit jedem Artgenossen. Vor allem dann, wenn mehrere Mitarbeiter einen Hund mit in das Arbeitsumfeld bringen möchten, ist es daher wichtig, für eine optimale Ausgangssituation zu sorgen. Achten Sie darauf, dass die Tiere in einer neutralen Umgebung die Möglichkeit erhalten, sich gegenseitig kennenzulernen. Zeigt sich hierbei, dass gegenseitige Antipathie der Grund dafür ist, dass beide nicht harmonisch miteinander umgehen, ist es eher eine schlechte Idee, das Büro miteinander zu teilen.
Richten Sie eine hundefreundliche Umgebung ein.
Auch Arbeitgeber können ihren Teil dazu beitragen, dass ein Büro etwas hundefreundlicher wird. Überlegen Sie sich gemeinsam mit dem Hundebesitzer, wo es beispielsweise sinnvoll wäre, ein Körbchen zu platzieren. Stellen Sie zudem sicher, dass die Tiere jederzeit Zugang zu frischem Wasser haben. Auch, wenn Details wie diese letztendlich im Verantwortungsbereich von Herrchen und Frauchen liegen, dürften diese sich freuen, wenn der Arbeitgeber unterstützt.
Kalkulieren Sie kleinere Pausen mit ein.
Als Arbeitgeber sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Hundebesitzer mit ihren Tieren in regelmässigen Abständen Gassi gehen müssen. Wie oft, ist vor allem vom Alter der Tiere und eventuellen Krankheiten abhängig. Kommunizieren Sie gleichzeitig, dass Sie von den betreffenden Arbeitnehmern selbstverständlich weiterhin die zuvor erbrachten Leistungsstandards erwarten.
Legen Sie klare Regeln fest.
Zahlreiche Arbeitnehmer wissen es zu schätzen, wenn es ihnen ihr Arbeitgeber erlaubt, Hunde mit ins Büro zu nehmen. Dennoch braucht es feste Regeln, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Halten Sie diese im Zweifel schriftlich fest und beugen Sie so Missverständnissen vor.
Setzen Sie von vornherein auf Kommunikation.
Der Umstand, dass Sie als Entscheidungsträger Hunden im Büro positiv gegenüberstehen, muss nicht bedeuten, dass alle Ihre Mitarbeiter der gleichen Meinung sind. Sollten Sie bisher noch keine Hunde in der Arbeitsumgebung erlaubt haben, kann es sinnvoll sein, hierüber abstimmen zu lassen – wahlweise auch anonym. Somit lässt sich schnell in Erfahrung bringen, ob einer Ihrer Arbeitnehmer eventuell gegen Hunde allergisch ist oder Angst hat.
Verweisen Sie darauf, dass sich die Situation ändern kann.
Die einmalige Erlaubnis, einen Hund mit ins Büro zu bringen, sollte nicht den Eindruck erwecken, als handele es sich hierbei um eine Art „Freifahrtschein“. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern auf, dass Sie sich das Recht vorbehalten, Ihr Einverständnis zu widerrufen, wenn sich zum Beispiel zeigen sollte, dass die Produktivität leidet.