0%
Lesezeit: 5 Min

Arbeitsbewilligung Schweiz: Alles, was Sie über die Einstellung internationaler Fachkräfte wissen müssen

#

Inhaltsverzeichnis

Viele Unternehmen, die sich auf der Suche nach neuen Mitarbeitern befinden, halten nach diesen im Ausland Ausschau. Was einerseits in Zeiten der Globalisierung unkompliziert klingt, ist andererseits mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Denn: Sofern es sich bei den Arbeitnehmern nicht um Schweizer Bürger handelt, benötigen diese in vielen Fällen eine Arbeitsbewilligung. Um diese zu erhalten, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. 

Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den entsprechenden Vorgaben auseinanderzusetzen, um am Ende genau die Mitarbeiter einstellen zu können, die optimal zu den eigenen Erwartungen passen. Hierzu gehört es unter anderem, sich mit den Verpflichtungen, die auf ein Unternehmen zukommen, das nicht nur national nach neuen Mitarbeitern suchen möchte, zu beschäftigen. Im Zuge der entsprechenden Beantragung sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber in der Pflicht. 

Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf man bei der Beantragung einer Arbeitsbewilligung achten muss, welche Arten von Arbeitsbewilligungen es gibt und worauf Unternehmen, die Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen möchten, achten sollten. 

So läuft die Beantragung der Arbeitsbewilligung Schweiz ab F

Wichtig ist es in jedem Fall, dass EU/EFTA-Staatsangehörige ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen, bevor sie ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Wer selbstständig tätig ist oder einem der Drittstaaten angehört, muss seinen Antrag innerhalb von 14 Tagen nach seiner AFnkunft stellen. Zudem kann eine Niederlassungsbewilligung ab dem Datum, das in der Aufenthaltsbewilligung festgelegt wurde, beantragt werden.

Wichtig dabei zu beachten:

Zudem müssen Arbeitnehmer sicherstellen, dass zur Antragstellung alle Unterlagen vollständig sind. Das bedeutet: 

  • Im Rahmen der Kurzaufenthaltsbewilligung, der Aufenthaltsbewilligung und der Aufenthaltsgenehmigung mit Erwerbstätigkeit benötigen Arbeitnehmer einen Pass beziehungsweise eine Identitätskarte. 
  • Wer eine Grenzgängerbewilligung beantragen möchte, braucht zudem eine ausländische Wohnsitzbestätigung. 
  • Personen, die in der Schweiz selbständig tätig sein werden, brauchen eine ID beziehungsweise einen Pass und Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sie selbständig sind. 

Welche Schritte im Einzelnen erforderlich sind, ist unter anderem auch von der Dauer der Erwerbstätigkeit abhängig. So müssen EU-/EFTA-Staatsbürger, die weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten, dieses nur online beim Staatssekretariat für Migration anmelden. Danach braucht es eine Aufenthaltsbewilligung. Ansprechpartner hierfür ist die jeweils verantwortliche Wohnsitzgemeinde.

Diese Arten der Arbeitsbewilligung Schweiz gibt es 

Vorweg: Die «klassische Arbeitsgenehmigung für die Schweiz“ gibt es nicht. Vielmehr entscheiden individuelle Faktoren darüber, welche Option die passende für den jeweiligen Bedarf ist. Das bedeutet: 

  • EU/EFTA Bürger, die nur vorübergehend (bis zu einem Jahr) in der Schweiz bleiben, benötigen die Kurzaufenthaltsbewilligung L.
  • EU/EFTA Bürger, die länger als ein Jahr bleiben möchten, müssen dies zunächst mit ihrem Arbeitsvertrag nachweisen und dann eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) beantragen. Wird dieser stattgegeben, können sie bis zu fünf Jahre in der Schweiz bleiben.
  • Wer fünf bis zehn Jahre in der Schweiz bleiben möchte, kann eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) beantragen. Danach profitieren sie von einem unbefristeten Aufenthaltsrecht. 

Darüber hinaus gibt es den Ausweis Ci, der sich an Ehegatten und Kinder bis 25 Jahre Beamten zwischenstaatlicher Organisationen und an die Mitglieder ausländischer Vertretungen richtet. Endet die Tätigkeit für die jeweilige Organisation, erlischt auch die Bewilligung. Zudem können diejenigen, die als EU-EFTA Bürger ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, eine sogenannte „Grenzgängerbewilligung“ beantragen. Wichtig ist hierbei, dass sie mindestens einmal pro Woche vor Ort an ihrem Hauptwohnsitz sind.  

Das müssen Sie als Arbeitgeber beachten

Entgegen einigen Vorurteilen ist es in der Regel die Aufgabe des Arbeitgebers, sich um die Aufenthaltsbewilligung für seine Mitarbeiter zu kümmern. Daher ist es im ersten Schritt wichtig, beispielsweise bei der Wohnsitzgemeinde, in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen im jeweiligen Fall vorgelegt werden müssen. Je nachdem, wie lange der EU-EFTA Bürger in der Schweiz arbeiten wird, ob er selbstständig ist oder nicht und ob eventuell eine Grenzgängerbewilligung infrage kommt, gilt es unterschiedliche Faktoren zu beachten.

Arbeitsbewilligung Schweiz: Unterschiedliche Regelungen für EU/EFTA-Bürger und Drittstaatsangehörige

Besonders unkompliziert gestaltet sich das Ganze jedoch, wenn der jeweilige EU-EFTA-Staatsbürger ohnehin nur für ein kurzes Projekt (zum Beispiel für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen) in der Schweiz vor Ort sein wird. In diesem Fall reicht es aus, eine einfache Meldung vorzunehmen. (Achtung! Die Angabe von 90 Tagen bezieht sich auf ein komplettes Dienstjahr!)

Zudem macht es von gesetzlicher Seite einen Unterschied, ob es darum geht, einen EU-EFTA-Staatsbürger oder einen Menschen aus einem der Drittstaaten zu beschäftigen. Als Grundvoraussetzung gilt in Bezug auf eine Einstellung von Drittstaatsangehörigen, dass diese besonders qualifiziert sein müssen. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass hier in der Vergangenheit einschlägige Kontingente ins Leben gerufen wurden und dementsprechend nicht „unendlich viele“ Arbeitsbewilligungen erteilt werden. 

Strategische Planung der Arbeitsbewilligungen: Chancen für Unternehmen im internationalen Recruiting

Das bedeutet: Auch wenn der Prozess rund um Arbeitsbewilligungen in der Schweiz im Laufe der Zeit immer transparenter geworden ist, gilt es, zu berücksichtigen, dass im Zuge der Antragstellung mehrere Stationen abgearbeitet werden müssen. Daher ist es umso wichtiger, sich bereits im Vorfeld über die entsprechenden Anforderungen (und mögliche Fallstricke, die mit ihnen in Verbindung stehen) zu informieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Dies gilt vor allem in Bezug auf Projekte, die vergleichsweise zeitkritisch sind und keinen Aufschub dulden. 

Und obwohl bei der Einstellung von Nicht-Schweizern einige Details berücksichtigt werden müssen, lohnt es sich in vielen Fällen, beziehungsweise für viele Unternehmen, diesen Schritt zu wagen. In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel auch hierzulande zu einer grossen Herausforderung geworden ist, bietet es sich an, seine Recherchen nach Mitarbeitern auch auf das Ausland auszuweiten. Wer sich als Entscheidungsträger im Unternehmen mit den verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen auseinandersetzt und so herausfindet, welche Option für den eigenen Bedarf eine sinnvolle Lösung darstellt, schafft oft die Basis für einen gesteigerten Unternehmenserfolg. Immerhin ist es unter anderem von Vorteil, seinen Radius an potenziellen Bewerbern zu erweitern, unternehmerische Offenheit zu zeigen und eine Marke dementsprechend auch in Zukunft internationaler aufzustellen. 

#

Von Dennis Todesco

Marketing Manager

Dennis Todesco ist unser Meister der Gelassenheit, die Ruhe selbst, der Denker. So teilt er selten viel über sich und ist stets ein interessierter Zuhörer. Aber die Stille ist nur der halbe Dennis. In seinem Inneren brodelt seine Leidenschaft für Rennsport und Downhillfahren. Auch ist der ruhige Enthusiast ausgestattet mit scharfem Verstand, mit einem Master in Businessadministration und unaufhaltsamer Begeisterung und Einsatzbereitschaft für seine Arbeit. Wenn er etwas beginnt, kommt Gutes dabei heraus.

Autor von 93 Artikeln
Dennis Todesco

Relevante Stellenangebote

Business Unit Controller/in (a) 90-100%

Bern
  • Attraktive Vorsorge- und Versicherungsleistungen
  • Attraktive Mitarbeiterrabatte
  • Markt- und leistungsgerechte Löhne

HR Payroll Generalist 100%

Baar
  • Markt- und leistungsgerechte Löhne
  • Komfortables Büro mit moderner Infrastruktur
  • Eingespieltes und dynamisches Team

Payroll & HR Fachspezialist*in (60–80%)

Lachen
  • Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten/Projekte
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten

Packen wir es an?

Der Rocken Service. Immer da. Immer schnell. Immer freundlich. Für das HR. Für CEOs. Für Unternehmen. Für alle, die Recruiting verbessern wollen.

Unser Blog

Blog lesen
Jetzt telefonisch
erreichbar bis 17 Uhr
+41 44 385 21 21

Unser Blog

Blog lesen
Jetzt telefonisch
erreichbar bis 17 Uhr
+41 44 385 21 21